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Die Huterechte

© Dorfgemeinschaft
Röhrenfurth

800 Jahre Röhrenfurth (1982)
Geschichte und Geschichten eines Dorfes
Aktualisierte Ausgabe

Die Röhrenfurther Huterechte und ihre Ablösung

Bereits im frühen Mittelalter hatten die Bewohner der Dörfer und auch der Städte das Recht, ihr Vieh in besonderen zugeteilten und abgegrenzten Feld-und Waldgebieten zu hüten. Dieses Recht, ohne das eine Viehhaltung kaum möglich gewesen wäre, war ein Überbleibsel der germanischen Allmende, die jedem Bewohner einer Siedlung oder eines Dorfes die Benutzung des Gemeineigentums garantierte. In unserer Gegend bestand das Huterecht bis zum Jahre 1883. In der ,,Speciale Beschreibung der Dorfschaft Röhrenfurth Ambts Milsungen", die dem Lager-Stück- und Steuerbuch von 1744 vorangeht, wird folgendes über die ,,Hud und Weydgerechtigkeit" berichtet: ,,Die Hude hat diese Gemeinde auf Herrschaftlichen Riedforste woselbst ihnen nicht nur ein gewißer district vor die Küh abgebunden sondern ist ihnen auch erlaubt mit denen Schaafen forne in diese Waldung zu hüthen, davor sie aber jährl. 2 Rhtl. trifgeld in die Renterey zu Milsungen entrichten, ingl. denen 3 Riedforstern einem jeden 2 Schlachtschaafe, dörfen auch außer der Mastezeit mit Schweinen hineintreiben“ und an anderer Stelle: ,,. . . die meisten (Äcker) aber sind stein und sandicht und vor welche sie wegen mangel des Wiesenwachses und Gefüttere kein genügsames Vieh zur Düngung halten können, angesehen solche absolute mit der Beßerung zur erträglichkeit gebracht werden müßen . . ." Diese Beschreibung von 1744, die auch in 1851 und sogar 1892 dem Sinne nach wiederholt wurde, macht besonders deutlich, wie lebenswichtig das Huterecht für die Röhrenfurther war. Bis zum Anbau der Kartoffel und des Klees, sowie der Erfindung und Anwendung des Kunstdüngers, die den allmählichen Übergang von der Dreifelderwirtschaft zur Intensivwirtschaft ermöglichten, konnten die Felder nur sehr unzureichend, höchstens alle zwei bis drei Jahre gedüngt werden. Rinder, Kühe, Schweine und Schafe wurden von den Hirten im Dorf gesammelt und dann in die Waldungen getrieben, wo das Vieh auch über Nacht blieb. Alte Flurbezeichnungen in der Feld- und Waldflur erinnern noch daran. Da gab es den Kuhstall, eine Feldflur zwischen der Lehmkaute und dem Mülmsche Berg, den Rinderstall, im vorderen Ostwald (in den alten Eichen und Buchen zwischen den beiden Armen des Siebertsgrabens sieht man noch die Gräben und Wälle dieser früheren Viehpferche), und schließlich den Schaf stall, ein Waldgebiet oberhalb des Hospitalgrundes.
Besonders wichtig war das Huterecht für die Schweinemast. Die Schweine suchten sich ihr Futter -Eicheln und Bucheckern- in den für die "Maste" freigegebenen Waldbereichen selbst. Es dauerte daher auch zwei bis drei Jahre, bis ein Schwein ein Gewicht von 150 bis höchstens 200 Pfund erreichte und ge¬schlachtet werden konnte (aus diesem Fleisch tropfte, im Gegensatz zu heute, kein Wasser). In den nicht zur Maste freigegebenen Waldbezirken sammelte man die Eicheln für die Zeit, in der nicht gehütet werden konnte und durfte. Sehr bescheiden war bei der damaligen Fütterung auch die Milchleistung der Kühe, die ja auch zur Feldbestellung "eingespannt" wurden.
Die Wälder unserer Gegend bestanden bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts fast ausschließlich aus Laubhölzern (Hainbuche, Rotbuche, Eiche und Ulme, auch Linden). Um 1850 gab es bei uns Nadelwald nur am Haarberg und am Kriechenberg. Auf den Huteflächen standen lediglich vereinzelt Buchen oder Eichen, unter denen das Vieh Schutz vor Sonne und Regen suchte. Einige alte, knorrige Exemplare dieser Hutebuchen haben auf der Hünenburg die Zeit überdauert. Die mächtigste davon, eine Zwillingsbuche, mißt 5,20 Meter im Umfang.
Wie bereits erwähnt waren die Huteflächen bzw. die Pferche von Wällen umgeben, auf denen Hecken aus Schwarzdorn, Weißdorn, Fitzgerten und sonstigen Büschen errichtet wurden. Das Gebüsch wurde mit Strohseilen zu „Garben" gebunden, und diese wieder zu Hecken zusammengefügt. Die Huten wurden auf diese Weise "abgebunden". Diese Arbeit oblag teils den Hirten und den Feldhütern, teils aber auch den Forstläufern. Letztere erhielten für diese Arbeit eine zusätzliche Vergütung aus der Gemeindekasse.

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So zahlte die Gemeinde Röhrenfurth im Jahre 1829 an die Forstläufer Albus und Kieber für das Abbinden der Huten insgesamt 1 Reichsthaler und 8 Albus. Die Hecken waren nicht nur die zu respektierenden Grenzen der Huteflächen, sie boten gleichzeitig auch ein wenig Schutz vor dem Raubzeug und hielten das Wild von den Huten fern.
Zu den Huten führten die sogenannten Triftwege. Der bei uns bekannteste ist die Verlängerung des Sommerweges bis zum Grundweg, er wird noch heute der „Triftweg" genannt. Er führte weiter über den Breitenbach, schräg aufwärts auf den „Triescherweg", diesen entlang durch den Interessentenwald und weiter schräg aufwärts zum „Schafstall".
Ein heute nicht mehr bekannter Triftweg führte vom Dorf durch die ,,alte Höhle" (jetzt Ostwaldstraße), schräg durch das jetzige Siedlungsgebiet Birken- und Erlenweg, auf dem ,,Heegenweg" in den Ostwald, weiter in das Scheidgehege bis zum Rudewigsgraben, mit einer Abzweigung zu den Wiesen auf der Hünenburg, Herrschaftswiese und Geldkaute. In der Feldflur verschwand dieser Triftweg während der Verkoppelung. Die Herrschaftswiese, eine große Waldwiese zwischen der heutigen Hünenburgswiese und den alten Buchen im Kohl¬berg, hatten Röhrenfurther Landwirte gepachtet. So bewirtschaftete in 1787 Heinrich Steube (jetzt Bachstaße) 4 1/2 Acker und der Großvater von Jakob Kilian (Bachstraße) Teile davon. Die damals noch wesentlich größere Hünenburgswiese war Eigentum einiger Röhrenfurther, Empfershäuser, Körler und Kehrenbacher Bauern. Von Röhrenfurth waren es: Conrad Biermann, Jacob Landgrebe, Conrad Hilgenberg, Christian Weingard, Conrad Grunewald II., Jacob Geier, Conrad Steinbach und George Holzhausen.
Um dort zu mähen und ,,Heu zu machen", war mancher weite und beschwerliche Weg zurückzulegen. Der kürzeste, aber auch unbequemste war der ,,Eiterhagener Pfad", der durch den Hüttengrund führte. Tüchtige Wanderer können noch heute den Spuren folgen, die damals die Fuhrwerke hinterlassen haben. Das Huterecht beeinträchtigte selbstverständlich eine ordnungsmäßige Holzwirtschaft sehr, denn wo Schweine und sonstiges Vieh ihre Nahrung suchten, konnten keine jungen Bäume aufwachsen.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in Berlin hatte bereits mit der Verordnung vom 13. Mai 1867 angeordnet, die bisherigen Huterechte der Gemeinden in den nun preußischen Wäldern abzulösen. In Röhrenfurth war für die erforderlichen Verhandlungen ein ständiger Ausschuß gegründet worden, dem der Bürgermeister Landgrebe, die Beigeordneten Jost Heinrich Bettenhausen und Heinrich Schanze, sowie die Mitglieder George Holzhausen, Conrad Bettenhausen, Conrad Nadler, Christian Schanze, Jakob Geier und Conrad Aschenbrenner (alles ,,Ackermänner") angehörten. Am 15. Januar 1883 kam dann der ,,Receß" über die Ablösung der Hute- und Triftrechte zustande, bei dem die Ausschußmitglieder Conrad Nadler und Jakob Geier nicht unterschrieben. Festgelegt worden war eine Entschädigungssumme von jährlich 263 Mark und 32 Pfennig für insgesamt 56,35 ha ,,Hute auf der Höhe" in der Oberförsterei Eiterhagen und 15,35 ha ,,Hute im Hainbuch" in der Oberförsterei Melsungen. Die Huterechte sollten am 1. Januar 1884 erlöschen, die erste Zahlung am 1. Jan. 1885 erfolgen. Es war aber auch eine Kapitalisierung der genannten ,,Rente" vorgesehen.
Am 3. Februar 1883 verhandelten dann die Mitglieder des ,,ständigen Ausschusses" und die Oberförster der beteiligten Oberförstereien (damals noch eigene „Gutsbezirke") über die Kapitalisierung der Ablösungssummen. Das Ergebnis war: Kapitalisierung der jährlichen Rente von 263,32 Mark zum 20fachen Jahresbetrag = 5266,40 Mark Entschädigungssumme für die Huterechte, wovon insgesamt 348,80 Mark Forderungen des Forstfiskus abgezogen wurden. Die Gemeinde Röhrenfurth erhielt somit eine Entschädigung von 4917,60 Mark, die am 1. Januar 1884 fällig wurde. Die Gegenforderung des Fiskus (im Receß mit 3,50 Mark jährlich angesetzt) errechnete sich wie folgt: Barwert für drei Schlachtschafe, die der frühere Riedeselsche Schäfereipächter an die drei Riedförster jährlich zu liefern hatte und drei Schaflämmer, ebenfalls für die drei Förster, sowie 6 Steige „Gründonnerstag-Eier", die die Gemeinde Röhrenfurth an die 3 Förster liefern mußte (die Gemeinde Röhrenfurth hatte in 1876 die "Schafgerechtsame" der von Riedesel abgelöst, daher auch die Abgeltung für die Schlachtschafe und Lämmer von der Gemeinde, siehe auch Lager-, Stück- und Steuerbuch von 1744). Die Barwerte betrugen:
9,00 Mark für die 3 Schlachtschafe (3 Mark pro Schaf) 6,75 Mark für die 3 Schlachtlämmer (2,25 Mark pro Lamm) und 1,69 Mark für 6 Steigen Eier (120 Stück = 1,4 Pf. pro Ei) 17,44 Mark insgesamt, kapitalisiert mit dem 20fachen Jahreswert ergaben die abzuziehenden Gegenforderungen von 348,80 Mark.
Damit war auch die dem Forstfiskus zustehende Forderung für die „Waldruhestätte" des Viehs der Hute „auf der Höhe" mit der Flurbezeichnung „Rinderstall" abgegolten.
Das Recht auf Bezug des jährlichen Brennholzes aus dem Riedforste oder das Recht in den Revieren der Förstereien Empfershausen und Schwarzenberg Fallholz und Reisig zu „lesen" wurde durch die Ablösung der Huterechte nicht berührt, denn dieses Recht besaßen die Röhrenfurther bereits seit einigen hundert Jahren.
Von dem Recht Holz zu „lesen" wurde stets reger Gebrauch gemacht, besonders nach stürmischen Tagen, weil dann die Möglichkeit bestand, einige schöne „Hellinge" (dürre Buchenäste) zu finden. Damals sah der Wald aufgeräumt aus und wie mit Besen gekehrt.
Die ehemaligen Hutegebiete, Teile der Hünenburgswiese, die Herrschaftswiese und die Geldkaute wurden ausnahmslos mit Fichten bepflanzt, die heute schlagreif sind. Man kann also die früheren Hutegebiete anhand des Fichtenbestandes noch recht gut erkennen. Leider sind in diesem Gebiet keine Hutebuchen erhalten geblieben. Sie fielen bei der Neubepflanzung alle der Säge zum Opfer.
Die Röhrenfurther Eigentümer der Hünenburgswiese erhielten im Austausch Forstwiesen in der Röhrenfurther Gemarkung, so z. B. George Holzhausen eine entsprechende Fläche im Hospitalsgrund.

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